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25. - 28. Oktober im Congress Innsbruck
Veranstalter:TIROLER VOLKSMUSIKVEREIN in Zusammenarbeit mit dem SÜDTIROLER VOLKSMUSIKKREIS, dem INSTITUT FÜR MUSIKERZIEHUNG in deutscher und ladinischer Sprache, Bozen und dem VEREIN FÜR VOLKSLIED UND VOLKSMUSIK e.V., Bayern,
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dem ORF – LANDESSTUDIO TIROL, den übrigen Landesstudios des ORF, der RAI – Radiotelevisione Italiana, Sender Bozen und dem Bayerischen Rundfunk
mit besonderer Unterstützung durch die Abteilung Kultur der Tiroler Landesregierung, das Kulturreferat der Landeshauptstadt Innsbruck, das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie durch die Haselsteiner Familienstiftung
Ehrenschutz Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia SCHMIED
Landeshauptmann von Tirol Günther PLATTER
Landeshauptmann von Südtirol Dr. Luis DURNWALDER
Kulturreferentin des Landes Tirol Landesrätin Dr. Beate PALFRADER
Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck Mag. Christine Oppitz-Plörer
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Donnerstag, 25. Oktober bis Sonntag, 28. Oktober 2012 Zielsetzung ist, die Jugend des Alpenraumes zur Pflege unverfälschter Volksmusikvokaler und instrumentaler Art zu motivieren.
AUSSCHREIBUNG Liebe Musikantinnen und Musikanten, Liebe Sängerinnen und Sänger!
Wir bitten um Verständnis, wenn im Folgenden aus Gründen besserer Lesbarkeit auf geschlechterspezifische Anreden verzichtet wird und hoffen, dass sich jedermann/ -frau gleichermaßen freundlich angesprochen fühlt.
Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle Musikanten bis zum 25. Lebensjahr und alle Sänger bis zum 30. Lebensjahr aus dem In- und Ausland, welche solistisch oder in der Gruppe – bis zu acht Mitwirkende, Liedbegleiter sind nicht eingerechnet – alpenländische Volksmusik spielen bzw. das echte alpenländische Volkslied pflegen. Von der angegebenen Altersgrenze ausgenommen sind lediglich der Leiter einer Gruppe oder die Eltern und ältere Verwandte in singenden und spielenden Familien. Zugelassene Instrumente Beim Wettbewerb sind folgende Instrumente zugelassen: a) im Solospiel: Hackbrett, Harfe, diatonische b) im Gruppenspiel: alle oben genannten Instrumente, c) Die Teilnehmer aus der Schweiz werden hinsichtlich Musiziergut Die Lieder und Stücke sollen aus der regionaltypischen Volksmusik stammen. Auch neu geschaffenes Musiziergut, das in der Tradition bodenständiger Volksmusik gewachsen und ihr nachempfunden ist, kann mit einbezogen werden. Im Bereich des Singens sind neben Liedern und Jodlern auch Balladen und Gstanzln (vielleicht mit selbst gemachten Texten) sowie geistliches Liedgut begrüßenswert. Bei der Zusammenstellung des Programms sollte auf Abwechslung in Inhalt, Ausdruck, Charakter, Tempo und Besetzung geachtet werden. Begrüßenswert wäre es, Stücke und Lieder aus regionalen Sammlungen zu suchen. Im Zweifelsfall könnte die Hilfe von Volksmusikpflegern, Volksliedwerken oder vom Tiroler Volksmusikverein in Anspruch genommen werden. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb sind mindestens fünf Stücke aus dem Sing- und Musiziergut zu nennen. Auftritt vor der Jury Für das Vorsingen bzw. Vorspielen vor der Jury sind fünf Stücke/Lieder vorzubereiten. Zwei davon kann der Teilnehmer selbst wählen,
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das dritte oder ev. vierte Stück/Lied wird von der Jury ausgewählt. Die reine Musizierzeit soll ca. sieben Minuten betragen. Alle Stücke und Lieder sind auswendig darzubieten. Vor dem Auftritt haben Solisten und Gruppen die Möglichkeit zum Einsingen und Einspielen. Wenn der Leiter der Gruppe die Altersgrenze überschreitet, soll er beim Wertungsauftritt nicht solistisch in den Vordergrund treten. Wegen eines ev. Fernsehauftrittes wird besonderer Wert auch auf die entsprechende, trachtliche Kleidung gelegt!
Zusätzliche Bedingungen und Hinweise a) Für Sänger: ein Lied oder Jodler ist ohne Begleitung vorzusingen. Bei den übrigen Gesangsstücken können sich die Sänger selbst auf verschiedenen Volksmusikinstrumenten begleiten oder sich von mitgebrachten Lied- begleitern unterstützen lassen. b) Für Musikanten: bei der Auswahl der Stücke sollte neben den ruhigeren, getragenen Weisen der „Stubnmusik“ auch das Musiziergut der Tanzmusik“ beachtet werden. Originalität, musikantisches Spiel und freies Improvisieren verdienen besondere Beachtung.
WertungsgruppenDie Einteilung erfolgt nach a) Sängern b) Musikanten - Gesangssolisten - Instrumentalsolisten - Singende Familie - Spielende Familien - mit Eltern und Verwandten - mit Eltern und Verwandten - Geschwister - Geschwister - Gesangsgruppen - Instrumentalgruppen Die Zuordnung der Juroren erfolgt nach Möglichkeit der Landschaft entsprechend. Deshalb werden die Sänger und Musikanten beim Wertungsspiel nach folgenden Ländern bzw. Bundesländern zusammengefasst:
- Tirol und Südtirol - Kärnten, Steiermark, Slowenien - Bayern - Vorarlberg und Schweiz - Allgäu und Schwaben - Burgenland, Niederösterreich und - Salzburg und Oberösterreich
Beurteilung und Urkunden Jeder Solist und jede Gruppe (bzw. deren Leiter) erhalten eine schriftliche Beurteilung durch die Jury in einem verschlossenen Es werden folgende Wertungsprädikate vergeben: - mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen - mit sehr gutem Erfolg teilgenommen - mit gutem Erfolg teilgenommen - mit Erfolg teilgenommen - teilgenommen; - zusätzlich wird für Darbietungen, die in besonderer Weise der alpenländischen Volksmusik entsprechen (Regionalität, Originalität etc.) der Herma-Haselsteiner-Preis vergeben.
Sollten die Ausschreibungsbedingungen beim Auftritt vor der Jury hinsichtlich Lied- und Musiziergut nicht erfüllt werden, wird kein Wertungsprädikat vergeben! |
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Jury Als Juroren werden voraussichtlich folgende Fachleute mitarbeiten: Susi Bandey (Allgäu), Alois Brunner (Steiermark), Volker Derschmidt (Oberösterreich), Dorli Draxler (Wien, Niederösterreich), Karl Edelmann (Bayern), Otto Ehrenstrasser (Tirol), Andreas Feller (Tirol), Mag. Verena Gillard-Fritz (Vorarlberg), Mag. Toni Gmachl (Salzburg), Mag. Dr. Sepp Gmasz (Burgenland), Dkfm. Klaus KARL (Oberösterreich), Dr. Peter Kostner (Tirol), Franz Mayrhofer (Bayern), Toni Mooslechner (Salzburg), Prof. Peter Moser (Tirol), Gernot Niederfriniger (Südtirol), Wolfgang Neumüller (Bayern), Stefan Neussl (Tirol), Florin Pallhuber (Südtirol), Rupert Pföss (Salzburg), Dr. Franz Posch (Tirol), Johannes Pressl (Steiermark), Gabi Reiserer (Bayern), Ruodi Renggli (Schweiz), Mag. Manfred Riedl (Kärnten), Prof. Max Rosenzopf (Steiermark), Mag. Otto Vonblon (Vorarlberg), Manfred Wörnle (Bayern), Prof. Helmut Wulz (Kärnten); Vorsitzender der Gesamtjury: Prof. Mag. Peter Reitmeir. Begrüßungsabend Am Donnerstag, 25. Oktober 2012, um 20 Uhr findet ein Abend statt, an dem die bereits anwesenden Gruppen gemeinsam singen und musizieren können. Volkstanzabend Am Freitag, 26. Oktober 2012 gibt es um 20 Uhr im Saal Tirol des Congress Innsbruck ein großes Volkstanzfest für alle Teil-nehmer und Gäste mit einfachen Volkstänzen zum Mittanzen. Festabend Als Abschluss und Höhepunkt des Alpenländischen Volksmusikwettbewerbs findet am Samstag, den 27. Oktober 2012 um 20 Uhr im Saal Tirol des Congress Innsbruck ein großer Festabend statt, in welchem von der Jury ausgewählte Teilnehmer als Vorbilder alpenländischer Volksmusik vorgestellt werden. Die Veranstaltung wird vom ORF für Rundfunk und Fernsehen aufgezeichnet. Rahmenprogramm a) „Offenes Singen und Musizieren“: Neben den Wertungsveranstaltungen gibt es die Möglichkeit, in gelöster Atmosphäre zur Freude der anderen Teilnehmer zu singen und zu musizieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Wegen des großen Andranges sollte die Anmeldung dazu bereits mit der Anmeldung zum Wettbewerb erfolgen. b) Gestaltung eines gemeinsamen Gottesdienstes am Sonntag,den 28. Oktober 2012 im Dom zu St. Jakob in Innsbruck. Ort der Veranstaltung Alle Veranstaltungen und Wertungsspiele finden in den Räumen des Congress Innsbruck, Rennweg 3, A-6020 Innsbruck statt. Kosten Für die Unterbringung der aktiven Teilnehmer werden € 25,-- pro Person und Nacht vom Veranstalter übernommen. Die Teil-nehmer können ihre Unterkunft wieder selbst auswählen und reservieren. Entspr. Listen von Hotels bzw. Unterkünften werden mit der Zulassung zum AVMW zugesandt.
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Für die Fahrtkosten nach Innsbruck und zurück, sowie für Getränke während des Aufenthaltes müssen die Teilnehmer selbst aufkommen; ebenso ist eine Unkostenbeteiligung von € 5,- pro Essen im Congress Innsbruck zu bezahlen. Nenngeld Nach erfolgter Zulassung zum Wettbewerb (siehe „Anmeldung und Zulassung“) ist ein Nenngeld in folgender Höhe zu bezahlen: Österreich, BRD und Südtirol Schweiz a) Solisten EUR 48,-- CHF 76,-- b) Familien und Geschwister EUR 38,-- CHF 60,-- c) Gruppen pro Person EUR 48,-- CHF 76,--
Anmeldung und Zulassung Wer am Alpenländischen Volksmusikwettbewerb 2012 in Innsbruck teilnehmen will, möge beiliegendes ANMELDEFORMULAR und – falls erforderlich – auch die ANMELDUNG FÜR DIE UNTERKUNFT gut leserlich und vollständíg ausfüllen und bis spätestens 1. August 2012 (Datum des Poststempels) an Alpenländischen Volksmusikwettbewerb c/o Tiroler Volksmusikverein Postfach 807, Gabelsbergerstraße 1, A-6023 Innsbruck senden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung auch vom Erziehungs-berechtigten zu unterschreiben. Ein Anmeldeformular gilt nur für jeweils eine Wertung. Möchte jemand auch noch in einer anderen Wertungsgruppe antreten, so ist ein zusätzliches Anmeldeformular im Wettbewerbsbüro anzufordern und ebenso das Nenngeld zu bezahlen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die endgültige Einladung zum Alpenländischen Volksmusikwettbewerb Ende August 2012 in Form einer schriftlichen Zulassung durch den Veranstalter. Die Zulassung ist erst nach Einzahlung des Nenngeldes gültig. Teilnehmer, die während des gesamten Wettbewerbes anwesend sind, werden bevorzugt. Im Sinne eines gemeinschaftlichen Erlebnisses ist es erwünscht, dass sich die Teilnehmer auch am übrigen Rahmenprogramm beteiligen - Wertungsspiel anderer Gruppen, „Offenes Singen und Musizieren“. Honorare und Haftung Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung zum Wettbewerb einverstanden, dass Ton- bzw. Videoaufnahmen, die während des Wettbewerbes und beim Festabend angefertigt werden, allenfalls zur Herstellung von Ton- und Bildträgern verwendet und nicht honoriert werden. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Entscheidung der Jury unanfechtbar und endgültig ist. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art. A u s k ü n f t e Alpenländischer Volksmusikwettbewerb c/o Tiroler Volksmusikverein, Postfach 807, Gabelsbergerstraße 1, A-6023 Innsbruck Tel.: (0664) 50 61 850 – Christa Mair-Hafele Anmeldung: |