Startseite E-Mail
Tiroler Volksmusikverein

Terminkalender:19. Alpenländischer Volksmusikwettbewerb Herma-Haselsteiner-Preis Innsbruck Tirol

Titel19. Alpenländischer Volksmusikwettbewerb Herma-Haselsteiner-Preis Innsbruck Tirol
Datum2010-10-28
Ort und ZeitCongress Innsbruck 28. bis 31. Oktober 2010
Gebiet Innsbruck & Umgebung
Veranstaltungstyp(en) Wettbewerb
Beschreibung

Veranstalter:
TIROLER VOLKSMUSIKVEREIN,
in Zusammenarbeit mit dem
SÜDTIROLER
VOLKSMUSIKKREIS, dem
INSTITUT FÜR MUSIKERZIEHUNG
in deutscher und ladinischer Sprache, Bozen
und dem VEREIN FÜR VOLKSLIED
UND VOLKSMUSIK e.V., Bayern

dem ORF – LANDESSTUDIO TIROL,
den übrigen Landesstudios des ORF,
der RAI – Radiotelevisione Italiana,
Sender Bozen und dem Bayerischen Rundfunk

mit besonderer Unterstützung durch
die Abteilung Kultur der Tiroler Landesregierung,
das Kulturreferat der Landeshauptstadt Innsbruck,
das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
sowie durch die
Haselsteiner Familienstiftung

EHRENSCHUTZ
Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Dr. Claudia SCHMIED

Landeshauptmann von Tirol
Günther PLATTER

Landeshauptmann von Südtirol
Dr. Luis DURNWALDER

Kulturreferentin des Landes Tirol
Landesrätin Dr. Beate PALFRADER

Bürgermeisterin und
Kulturreferentin der
Landeshauptstadt Innsbruck
Hilde ZACH


Der 19. Alpenländische Volksmusikwettbewerb wird von
Donnerstag, 28. Oktober bis Sonntag, 31. Oktober 2010
in Innsbruck durchgeführt. Seine Zielsetzung ist, die Jugend des Alpenraumes zur Pflege unverfälschter Volksmusik
vokaler und instrumentaler Art zu motivieren.


Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Musikanten bis zum 25. Lebensjahr und alle Sänger bis zum 30. Lebensjahr aus dem In- und Ausland, welche solistisch oder in der Gruppe – bis zu acht Mitwirkende, Liedbegleiter sind nicht eingerechnet – alpenländische Volksmusik spielen bzw. das echte alpenländische Volkslied pflegen.
Von der angegebenen Altersgrenze ausgenommen sind lediglich der Leiter einer Gruppe oder die Eltern und ältere Verwandte in singenden und spielenden Familien.

Zugelassenene Instrumente
Beim Wettbewerb sind folgende Instrumente zugelassen:
a) im Solospiel: Hackbrett, Harfe, diatonische Knopfharmonika, Akkordeon, Gitarre und Zither
b) im Gruppenspiel: alle oben genannten Instrumente, weiters Raffele, Hölzernes Glachter, Maultrommel, Schwegelpfeife, Geige, Klarinette, Trompete, Flügelhorn, Waldhorn, Posaune, Tuba, Mundharmonika und andere in der alpenländischen Volksmusik verwendete Instrumente nach Absprache mit dem Wettbewerbsbüro. Instrumente mit elektronischer Verstärkung sind nicht zugelassen.
c) Die Teilnehmer aus der Schweiz werden hinsichtlich der Instrumentalbesetzung in besonderer Weise berücksichtigt.

Musiziergut
Die Lieder und Stücke sollen aus der regionaltypischen Volksmusik stammen. Auch neu geschaffenes Musiziergut, das in der Tradition bodenständiger Volksmusik gewachsen und ihr nachempfunden ist, kann mit einbezogen werden.
Im Bereich des Singens sind neben Liedern und Jodlern auch Balladen und Gstanzln (vielleicht mit selbst gemachten Texten) sowie geistliches Liedgut begrüßenswert. Bei der Zusammenstellung des Programms sollte auf Abwechslung in Inhalt, Ausdruck, Charakter, Tempo und Besetzung geachtet werden. Begrüßenswert wäre es, Stücke und Lieder aus regionalen Sammlungen zu suchen. Im Zweifelsfall könnte die Hilfe von Volksmusikpflegern, Volksliedwerken oder vom Tiroler Volksmusikverein in Anspruch genommen werden. Bei der Anmeldung zum Wettbewerb sind mindestens fünf Stücke aus dem Sing- und Musiziergut zu nennen.

Auftritt vor der Jury
Für das Vorsingen bzw. Vorspielen vor der Jury sind fünf Stücke/Lieder vorzubereiten. Zwei davon kann der Teilnehmer selbst wählen,
das dritte oder ev. vierte Stück/Lied wird von der Jury ausgewählt. Die reine Musizierzeit soll ca. sieben Minuten betragen. Alle Stücke und Lieder sind
auswendig darzubieten. Vor dem Auftritt haben Solisten und Gruppen die
Möglichkeit zum Einsingen und Einspielen.
Wenn der Leiter der Gruppe die Altersgrenze überschreitet, soll er beim Wertungsauftritt nicht solistisch in den Vordergrund treten.
Wegen eines ev. Fernsehauftrittes wird besonderer Wert auch auf die ent-
sprechende, trachtliche Kleidung gelegt!

Zusätzliche Bedingungen und Hinweise
a) Für Sänger: ein Lied oder Jodler ist ohne Begleitung vorzusingen. Bei den übrigen Gesangsstücken können sich die Sänger selbst auf verschiedenen Volksmusikinstrumenten begleiten oder sich von mitgebrachten Lied- begleitern unterstützen lassen.
b) Für Musikanten: bei der Auswahl der Stücke sollte neben den ruhigeren, getragenen Weisen der „Stubnmusik“ auch das Musiziergut der
Tanzmusik“ beachtet werden. Originalität, musikantisches Spiel und
freies Improvisieren verdienen besondere Beachtung.

Wertungsgruppen
Die Einteilung erfolgt nach
a) Sängern b) Musikanten
- Gesangssolisten - Instrumentalsolisten
- Singende Familie - Spielende Familien
- mit Eltern und Verwandten - mit Eltern und Verwandten
- Geschwister - Geschwister
- Gesangsgruppen - Instrumentalgruppen
Die Zuordnung der Juroren erfolgt nach Möglichkeit der Landschaft ent-
sprechend. Deshalb werden die Sänger und Musikanten beim Wertungsspiel
nach folgenden Ländern bzw. Bundesländern zusammengefasst:

- Tirol und Südtirol - Kärnten, Steiermark, Slowenien und Friaul
- Bayern - Vorarlberg und Schweiz
- Allgäu und Schwaben - Burgenland, Niederösterreich und Wien
- Salzburg und Oberösterreich

Beurteilung und Urkunden
Jeder Solist und jede Gruppe (bzw. deren Leiter) erhalten eine schriftliche
Beurteilung durch die Jury in einem verschlossenen Brief und eine Urkunde.
Es werden folgende Wertungsprädikate vergeben:
- mit ausgezeichnetem Erfolg teilgenommen
- mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
- mit gutem Erfolg teilgenommen
- mit Erfolg teilgenommen
- teilgenommen;
- zusätzlich wird für Darbietungen, die in besonderer Weise der alpenländischen Volksmusik entsprechen (Regionalität, Originalität etc.) der Herma-Haselsteiner-Preis vergeben.

Sollten die Ausschreibungsbedingungen beim Auftritt vor der Jury hinsichtlich
Lied- und Musiziergut nicht erfüllt werden, wird kein Wertungsprädikat vergeben.

Jury
Als Juroren werden voraussichtlich folgende Fachleute mitarbeiten:
Susi Bandey (Allgäu), Alois Brunner (Steiermark), Prof. Harald Dengg (Salzburg), Volker Derschmidt (Oberösterreich), Dorli Draxler (Wien, Niederösterreich), Karl Edelmann (Bayern), Otto Ehrenstrasser (Tirol), Andreas Feller (Tirol), Mag. Verena Gillard-Fritz (Vorarlberg), Mag. Toni Gmachl (Salzburg), Mag. Dr. Sepp Gmasz (Burgenland), Dkfm. Klaus KARL (Oberösterreich), Dr. Peter Kostner (Tirol), Franz Mayrhofer (Bayern), Toni Mooslechner (Salzburg), Prof. Peter Moser (Tirol), Gernot Niederfriniger (Südtirol), Wolfgang Neumüller (Bayern), Stefan Neussl (Tirol), Florin Pallhuber (Südtirol), Dr. Franz Posch (Tirol), Johannes Pressl (Steiermark), Gabi Reiserer (Bayern), Ruodi Renggli (Schweiz), Mag. Manfred Riedl (Kärnten), Prof. Max Rosenzopf (Steiermark), Mag. Otto Vonblon (Vorarlberg), Manfred Wörnle (Bayern), Prof. Helmut Wulz (Kärnten);
Vorsitzender der Gesamtjury: Prof. Mag. Peter Reitmeir.

Begrüßungsabend
Am Donnerstag, 28. Oktober 2010, um 20 Uhr findet ein Abend statt, an dem die bereits anwesenden Gruppen gemeinsam singen und musizieren können.

Volkstanzabend
Am Freitag, 29. Oktober 2010 gibt es um 20 Uhr im Saal Tirol des Congress Innsbruck ein großes Volkstanzfest für alle Teil-nehmer und Gäste mit einfachen Volkstänzen zum Mittanzen.

Festabend
Als Abschluss und Höhepunkt des Alpenländischen Volksmusikwettbewerbs findet am Samstag, den 30. Oktober 2010 um 20 Uhr im Saal Tirol des Congress Innsbruck ein großer Festabend statt, in welchem von der Jury ausgewählte Teilnehmer als Vorbilder alpenländischer Volksmusik vorgestellt werden. Die Veranstaltung wird vom ORF für Rundfunk und Fernsehen aufgezeichnet.

Rahmenprogramm
a) „Offenes Singen und Musizieren“:
Neben den Wertungsveranstaltungen gibt es die Möglichkeit, in gelöster Atmosphäre zur Freude der anderen Teilnehmer zu singen und zu musizieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Wegen des großen Andranges sollte die Anmeldung dazu bereits mit der Anmeldung zum Wettbewerb erfolgen.
b) Gestaltung eines gemeinsamen Gottesdienstes am Sonntag,
den 31. Oktober 2010.
Ort der Veranstaltung
Alle Veranstaltungen und Wertungsspiele finden in den Räumen des Congress Innsbruck, Rennweg 3, A-6020 Innsbruck statt.

Kosten
Für die Unterbringung der aktiven Teilnehmer werden € 25,--/Person und Nacht vom Veranstalter übernommen. Die Teilnehmer werden in guten Pensionen sowie Privatquartieren untergebracht; diese können selbst vom Teilnehmer
ausgewählt und reserviert werden.
Entsprechende Listen von Hotels bzw. Unterkünften werden mit der Zulassung zum Alpenländischen Volksmusikwettbewerb zugesandt.
Für die Fahrtkosten nach Innsbruck und zurück, sowie für Getränke während des Aufenthaltes müssen die Teilnehmer selbst aufkommen; ebenso ist eine Unkostenbeteiligung von € 4,- pro Essen im Congress Innsbruck zu bezahlen.

Nenngeld
Nach erfolgter Zulassung zum Wettbewerb (siehe „Anmeldung und Zulassung“) ist ein Nenngeld in folgender Höhe zu bezahlen:
Österreich, BRD und Südtirol Schweiz
a) Solisten € 47,-- CHF 76,--
b) Familien und Geschwister € 37,-- CHF 59,--
pro Person
c) Gruppen pro Person € 47,-- CHF 76,--

Anmeldung und Zulassung
Wer am Alpenländischen Volksmusikwettbewerb 2010 in Innsbruck teilnehmen will, möge beiliegendes ANMELDEFORMULAR und – falls erforderlich – auch den QUARTIERSCHEIN gut leserlich und vollständíg ausfüllen und bis spätestens 1. August 2010 (Datum des Poststempels) an
Alpenländischen Volksmusikwettbewerb
c/o Tiroler Volksmusikverein
Postfach 807, Gabelsbergerstraße 1, A-6023 Innsbruck
senden. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung auch vom Erziehungs-berechtigten zu unterschreiben. Ein Anmeldeformular gilt nur für jeweils eine Wertung. Möchte jemand auch noch in einer anderen Wertungsgruppe antreten, so ist ein zusätzliches Anmeldeformular im Wettbewerbsbüro anzufordern und ebenso das Nenngeld zu bezahlen.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die endgültige Einladung zum Alpenländischen Volksmusikwettbewerb Ende August 2010 in Form einer schriftlichen Zulassung durch den Veranstalter. Die Zulassung ist erst nach Einzahlung des Nenngeldes gültig. Teilnehmer, die während des gesamten Wettbewerbes anwesend sind, werden bevorzugt. Im Sinne eines gemeinschaftlichen Erlebnisses ist es erwünscht, dass sich die Teilnehmer auch am übrigen Rahmenprogramm beteiligen - Wertungsspiel anderer Gruppen, „Offenes Singen und Musizieren“.

Honorare und Haftung
Die Teilnehmer erklären sich mit der Anmeldung zum Wettbewerb einverstanden, dass Ton- bzw. Videoaufnahmen, die während des Wettbewerbes und beim Festabend angefertigt werden, allenfalls zur Herstellung von Ton- und Bildträgern verwendet und nicht honoriert werden. Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass die Entscheidung der Jury unanfechtbar und endgültig ist. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art.

A u s k ü n f t e
Alpenländischer Volksmusikwettbewerb
c/o Tiroler Volksmusikverein, Postfach 807,
Gabelsbergerstraße 1, A-6023 Innsbruck
Tel.: (0664) 50 61 850 – Christa Mair-Hafele
www.tiroler-volksmusikverein.at

Kartenvorverkauf ab 1. August 2010 unter: www.oeticket.com

Homepage http://www.tiroler-volksmusikverein.at/anmeldung_wettbewerb.php
(Für den Inhalt externer Seiten sind wir nicht verantwortlich)

Veranstaltung vorschlagen

Wenn Sie gerne eine Volksmusikveranstaltung für unseren Terminkalender vorschlagen möchten, können Sie dies hier tun.

zurück zur Übersicht